Rechtslage
Rein private Webseiten
sind von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG
spricht von geschäftsmäßigen
Online-Diensten, die ein Impressum
benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus,
daß bei Webseiten, die
ausschließlich persönlichen oder familiären
Zwecken dienen, kein
Impressum notwendig ist.